Drei Neue Windkraftanlagen im Windpark Stiftwald

Die Windpark Stiftswald GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des bestehenden Windparks „Stiftswald“ um drei weitere Windenergieanlagen (WEA) im Landkreis Kassel in den Gemeinden Helsa, Lohfelden und Söhrewald.

 

Vorgesehen sind drei WEA vom Typ NORDEX N163 mit einer Nennleistung von jeweils 6.800 kW, bei einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotorradius von 81,5 m wird die Gesamthöhe der Anlagen 245,5 m betragen.

 

Warum wird der Windpark erweitert?

Der Bürgerwindpark Stiftswald mit insgesamt neun Windenergieanlagen produziert seit 2016 umweltfreundlichen Strom. Aufgrund der sehr guten Betriebserfahrungen den vergangenen Jahren hat sich die Betreibergesellschaft im Jahr 2021 dazu entschlossen, den Windpark innerhalb der Windvorranggebietsgrenzen zu erweitern: Aktuell sind Windenergieanlagen mit deutlich größeren Ernteflächen und höheren Nabenhöhen verfügbar, die auch eine Beplanung von etwas tiefer gelegenen Flächen sinnvoll machen.

Auf den Grundstücken des Ritterschaftlichen Stifts Kaufungen und des Landes Hessen befinden sich solche Potenzialflächen auf einer Höhe von ca. 455 m über NN nördlich des „Bielsteins“, die als Windvorrangfläche (Kennung KS045) im aktuellen Regionalplan abgebildet ist. Darüber hinaus ergibt sich eine Nachverdichtungsoption im Bereich des Michelskopfsees, die ebenfalls innerhalb der aktuellen Windvorranggebietsgrenzen liegt.

Wo werden die drei Windenergieanlagen errichtet?

 

Die geplante Windparkerweiterung Stiftswald soll im Landkreis Kassel, in den Gemarkungen Eschenstruth und Wellerode errichtet werden. Der Erweiterungswindpark umfasst drei WEA, die sich auf die Teilstandorte „Bielstein“ mit einer WEA sowie „Großer Belgerkopf“ mit zwei WEA verteilen. Alle beantragten WEA befinden sich in einem großflächigen Wirtschaftswald in einer Höhenlage von ca. 450 m – 485 m. Die Anlagenstandorte konzentrieren sich dabei größtenteils auf Freiflächen bzw. Nadelwald und Windwurfflächen (Kyrill/Frederike).

 

Angrenzende Laubwaldbestände werden nur in einem geringen Umfang tangiert. Das antragsgegenständliche Planungsgebiet befindet sich innerhalb der Gemarkungen Eschenstruth und Wellerode in den Gemeinden Helsa, Lohfelden und Söhrewald.

Die kürzesten Entfernungen zu den nächstliegenden Ortschaften betragen:

  • - Helsa = ca. 1.850 m

- Eschenstruth = ca. 2.300 m

Karte mit Standorten. Klick vergrößert.

Anlagentyp: 3 x NORDEX N 163
Nabenhöhe: 164 Meter
Rotordurchmesser: 163 Meter
Gesamthöhe: 245,5 Meter
Nennleistung: 6.800 kW

Die Windenergieanlage Nordex N163/6.X ist eine drehzahlvariable Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung bis zu 6.800 kW, die standortabhängig angepasst werden kann. Die Windenergieanlage ist für die Klasse S gemäß IEC 61400-1 bzw. Windzone S nach DIBt 2012 ausgelegt und wird im vorliegenden Projekt in der Variante für 50 Hz zum Einsatz kommen.

 

Die Windenergieanlage Nordex N163/6.X besteht ausfolgenden Hauptbestandteilen:  

  • - Rotor mit Rotornabe, drei Rotorblättern und dem Pitchsystem
  • - Maschinenhaus mit Rotorwelle und -lager, Getriebe, Generator, Azimutsystem, Mittelspannungstransformator und Umrichter
  • - Hybridturm mit Mittelspannungsschaltanlage

Wann werden die neuen WEA errichtet?


seit 2021: Vorbereitungsphase

•    Beginn der Standortanalyse und Genehmigungsverfahren.
•    Abschluss der Standortanalyse, Auswahl der optimalen Standorte für die neuen Windenergieanlagen.
•    Einreichung der Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden.

 

Oktober 2023: Genehmigungsphase

•    Überprüfung und Genehmigung der Anträge durch die Behörden.
•    voraussichtlich Mitte 2024 Erhalt der Genehmigungen für die Erweiterung des Windparks.

 

Herbst 2024: Beginn der vorbereitenden Waldarbeiten

 

Mitte 2025 bis ca. Ende 2026 Bau der Windenergieanlagen

•    Beginn der Fundamentarbeiten für die Windenergieanlagen.
•    Installation der Türme und Rotoren der Windenergieanlagen.
•    Anschluss der Anlagen an das Stromnetz und Durchführung von Tests
•    Abschluss der Bauarbeiten und Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen.

Wie werden die drei WEA errichtet?


Zur Anlieferung und Errichtung der WEA-Komponenten ist die Schaffung einer geeigneten Wege- und Montageflächeninfrastruktur mit ausreichender Tragfähigkeit notwendig. Trotz des bestehenden Windparks sind auch aufgrund der zunehmenden Anlagendimensionen innerhalb des Planungsgebietes Maßnahmen zum Wegeausbau und Schaffung der Arbeitsflächen erforderlich, die aufgrund der Waldlage teilweise mit Rodungsarbeiten verbunden sind. Durch bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur wurde die Planung so ausgerichtet, dass sich die Neu- und Ausbaumaßnahmen auf ein Minimum reduzieren.

Während der Baummaßnahme ist je Windenergieanlage mit ca. 250 LKW-Fahrten für Bodenverbessungsmaßnahmen/ Herstellung Kranstellflächen und Fundamentbau zu rechnen. Diese Transporte finden hauptsächlich am Tag statt. Zusätzlich ist je Montagekran von ca. 60 LKW-Bewegungen auszugehen. Zur Anlieferung der WEA-Komponenten werden Sondertransporte benötigt. Diese finden in der Regel nachts statt.

Häufige Fragen (FAQ)

Frage: Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen werden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird somit regional verteilt und direkt im Raum Kassel verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie hier geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz. Damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im Jahr 2023 machte die Windkraft rund 24 Prozent des Strommixes in Deutschland aus. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Windenergieanlagen größere Rotoren, die ihre Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Wer wird die Anlagen betreiben?

Auch die Projekterweiterung des Windparks wird von der bestehenden Projektgesellschaft, der Windpark Stiftswald GmbH & Co. KG, betrieben werden. Deren Anteilseigner sind die Städtischen Werke Kassel, verschiedenen lokale Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und weitere kommunale Energieversorger aus der Region.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks werden individuelle Brandschutzkonzepte erstellt und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede unserer Windkraftanlagen wird zudem mit einer automatischen Branderkennung und Löscheinrichtung ausgestattet. Regelmäßige Wartungen sorgen dafür, dass mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig behoben werden.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall von Windenergieanlagen krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windenergieanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung

Tags

Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)   

70 dB(A)

Gewerbegebiet

65 dB(A)

50 dB(A)

Kern-, Dorf-, Mischgebiet

60 dB(A)

45 dB(A)

Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet    

55 dB(A)

40 dB(A)

Reines Wohngebiet

50 dB(A)

35 dB(A)

Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt

45 dB(A)

35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Januar 2025 gilt für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher arbeiten wir mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 5.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 500 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von der Windpark Stiftswald GmbH & Co. KG eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Ist nach der Vertragsdauer Windenergie an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf das „Repowering“ einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Warum werden die Anlagen nach 30 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von bis zu 30 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 7.000 Kilowatt und mehr. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte „Repowering“, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“. Im von uns realisierten Windpark Söhrewald haben wir zusammen mit dem Naturpark einen „Energiewanderweg“ angelegt, der von Wanderern und auch Schulgruppen sehr gut angenommen wird und die Attraktivität des Naturparks „Frau Holle Land“ steigert.